Recht­li­ches

Mel­de­ka­nal zum Hinweisgeberschutzgesetz

Seit dem 1. Janu­ar 2024 hat die Schot­te­ner Sozia­le Diens­te gGmbH auf Grund­la­ge des Hin­weis­ge­ber­schutz­ge­set­zes einen anony­men Mel­de­ka­nal ein­ge­rich­tet, der es Mitarbeiter*innen und Klient*innen in einem Arbeit­neh­mer-ähn­li­chen Ver­hält­nis ermög­licht, Infor­ma­tio­nen über Ver­stö­ße, die sie im Zusam­men­hang mit ihrer beruf­li­chen Tätig­keit oder im Vor­feld einer beruf­li­chen Tätig­keit erlangt haben, an die dafür vor­ge­se­he­nen Mel­de­stel­len mel­den oder offen­le­gen zu kön­nen. Auch Geschäfts­part­ner, Kun­den oder sons­ti­ge Drit­te haben bei kon­kre­ten Anhalts­punk­ten für Regel­ver­stö­ße die Mög­lich­keit, Hin­wei­se rund um die Uhr über die­sen Mel­de­ka­nal abzugeben.

Die­ser Mel­de­ka­nal dient zum einen dem Schutz der hin­weis­ge­ben­den Per­son als auch dem Schutz von Per­so­nen, die Gegen­stand einer Mel­dung oder Offen­le­gung sind, sowie sons­ti­ge Per­so­nen, die von einer Mel­dung oder Offen­le­gung betrof­fen sind.

Für die­ses Ver­fah­ren haben wir uns dazu ent­schie­den, einen exter­nen Mel­de­ka­nal mit einem unab­hän­gi­gen Dienst­leis­ter, der Rechts­an­walts­kanz­lei NORDEN, für die Schot­te­ner Sozia­le Diens­te gGmbH und auch eige­ne Kanä­le für die ver­bun­de­nen Unter­neh­men ein­zu­rich­ten. Infor­ma­tio­nen zu Rechts­an­walts­kanz­lei Nor­den fin­den Sie hier.

Ein­ge­rich­tet sind indi­vi­du­el­le Mel­de­ka­nä­le für die fol­gen­den Gesell­schaf­ten, wel­che Hinweisgeber*innen über die nach­fol­gen­den Web­links ab sofort errei­chen können.

Hier fin­den Sie auch detail­lier­te Infor­ma­tio­nen zur Vor­ge­hens­wei­se bei einer Meldung.

Dar­über hin­aus haben Sie natür­lich auch die Mög­lich­keit, Ihre Mel­dung bei der exter­nen Mel­de­stel­le des Bun­des beim Bun­des­amt für Jus­tiz zu machen. Details hier­zu fin­den Sie hier.

Zugang zu den Online-Mel­de­ka­nä­len (Links und QR-Codes)

Grund­satz­er­klä­rung gem. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Die Wah­rung der Men­schen­rech­te und ein nach­hal­ti­ger Umwelt­schutz sind uns Anlie­gen und Ver­pflich­tung zugleich. Dies fin­det auch in der Ver­ab­schie­dung einer Grund­satz­er­klä­rung gem. § 6 Abs. 2 Lie­fer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten­ge­setz sei­nen Aus­druck. Das Doku­ment fin­den Sie hier.

Ihre Anre­gun­gen und Beschwer­den im Hin­blick auf das Lie­fer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten­ge­setz rich­ten Sie bit­te an unse­re Beschwer­de­stel­le unter

E-Mail beschwerdestelle@schotten-sozial.de