Meldekanal zum Hinweisgeberschutzgesetz
Seit dem 1. Januar 2024 hat die Schottener Soziale Dienste gGmbH auf Grundlage des Hinweisgeberschutzgesetzes einen anonymen Meldekanal eingerichtet, der es Mitarbeiter*innen und Klient*innen in einem Arbeitnehmer-ähnlichen Verhältnis ermöglicht, Informationen über Verstöße, die sie im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit erlangt haben, an die dafür vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen zu können. Auch Geschäftspartner, Kunden oder sonstige Dritte haben bei konkreten Anhaltspunkten für Regelverstöße die Möglichkeit, Hinweise rund um die Uhr über diesen Meldekanal abzugeben.
Dieser Meldekanal dient zum einen dem Schutz der hinweisgebenden Person als auch dem Schutz von Personen, die Gegenstand einer Meldung oder Offenlegung sind, sowie sonstige Personen, die von einer Meldung oder Offenlegung betroffen sind.
Für dieses Verfahren haben wir uns dazu entschieden, einen externen Meldekanal mit einem unabhängigen Dienstleister, der Rechtsanwaltskanzlei NORDEN, für die Schottener Soziale Dienste gGmbH und auch eigene Kanäle für die verbundenen Unternehmen einzurichten. Informationen zu Rechtsanwaltskanzlei Norden finden Sie hier.
Eingerichtet sind individuelle Meldekanäle für die folgenden Gesellschaften, welche Hinweisgeber*innen über die nachfolgenden Weblinks ab sofort erreichen können.
Hier finden Sie auch detaillierte Informationen zur Vorgehensweise bei einer Meldung.
Darüber hinaus haben Sie natürlich auch die Möglichkeit, Ihre Meldung bei der externen Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz zu machen. Details hierzu finden Sie hier.
Zugang zu den Online-Meldekanälen (Links und QR-Codes)
Grundsatzerklärung gem. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Die Wahrung der Menschenrechte und ein nachhaltiger Umweltschutz sind uns Anliegen und Verpflichtung zugleich. Dies findet auch in der Verabschiedung einer Grundsatzerklärung gem. § 6 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz seinen Ausdruck. Das Dokument finden Sie hier.
Ihre Anregungen und Beschwerden im Hinblick auf das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz richten Sie bitte an unsere Beschwerdestelle unter